Tollensewinkel
Hier ein Auszug aus der Satzung

§ 1 Zweck
(1) Zweck des Vereins ist ist die Förderung von kulturellen und heimatverbundenen Aktivitäten, der Traditionspflege, der Jugendhilfe und der Denkmalpflege.

(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.

§ 3 Verwirklichung des Satzungszwecks Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch